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Zwangsumtausch Artikel
Unter Zwangsumtausch (oder auch Mindestumtausch genannt) versteht man die von der Regierung der DDR verhängte Regelung, nach der Bürger des so genannten NSW (Nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet, also westliche, kapitalistische Staaten) bei der Einreise in die DDR oder nach Ost-Berlin kovertierbare Währung in Mark der DDR, dem Zahlungsmittel der DDR umtauschen mussten. Pro Aufenthaltstag und pro Person war eine vorgeschriebene Höhe zu wechseln. Zusätzlich mussten mitgeführte Devisen jeweils bei der Ein- und Ausreise mit einem Formblatt gegenüber den Zollbehörden der DDR mitgeteilt werden. Der Umtausch erfolgte dabei beim Grenzübertritt. An allen Grenzübergängen befanden sich daher Niederlassungen der Staatsbank der DDR. Die beim Aufenthalt eventuell nicht verbrauchte DDR-Währung durfte nicht ausgeführt oder in Devisen zurückgetauscht werden. In dem Zweifelsfall konnte jedoch bei der Staatsbank der DDR ein Konto für sogenannte Devisenausländer eingerichtet werden, die Beträge wurden jedoch nicht verzinst.
Obwohl der Wert der Währungen nach den Kursen der West-Berliner Wechselstuben deutliche Unterschiede zu Gunsten der D-Mark aufwies, bestand die DDR beim Wechsel auf einen Kurs in dem Verhältnis von 1:1.
Verspottet wurde der Zwangsumtausch häufig als "Eintrittsgeld". Für die DDR bedeutete diese Regelung einerseits eine zusätzliche Devisenquelle, andererseits diente die Maßnahme aber auch als Mittel, um die Besucherströme ggf. regulieren zu können.
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Im Laufe der Jahre wurden die Rahmenbedingungen, insbesondere die jeweiligen Tagessätze, stets wieder verändert. Diese Veränderungen waren immer auch als Anpassung an die aktuelle politische Situation in dem Verhältnis der beiden deutschen Staaten zu verstehen.
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Am 25.11 1964 teilt die Regierung der DDR mit, dass man mit Wirkung des 1.12s 1964 einen Mindestumtausch einführen wird. Als Hintergrund für diese Maßnahme nahm man an, dass die DDR nach der Absetzung des sowjetischen Staatschef Chruschtschow verstärkt auf Distanz zur Bundesrepublik gehen will. Westdeutsche mussten 5,00 DM, West-Berliner 3,00 DM umtauschen, Rentner und Kinder waren vom Mindestumtausch ausgenommen.
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Ab dem 15.11 1973 machen die neuen Regelungen keinen Unterschied mehr zwischen Westdeutsche und West-Berliner. Die Regelungen gelten nunmehr für Bürger kapitalistischer Staaten einheitlich. Allerdings wird jetzt hinsichtlich des Reiseziels unterschieden. Die Umtauschsätze betragen fortan für das Gebiet der DDR 20,00 DM, für Reisen nach Ost-Berlin 10,00. Kinder und Rentner sind von dieser Regelung nicht mehr ausgenommen, auch sie unterliegen jetzt dieser Regelung.
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Ab dem 15.11 1974 werden die Sätze wieder gesenkt. Jetzt muss für den Aufenthalt in der DDR 13,00 DM, für eine Reise in die Hauptstadt der DDR 6,50 DM pro Tag und pro Person gewechselt werden. Vom 20.12 an sind Personen unter 16 Jahren und Rentner vom Mindestumtausch wieder ausgenommen.
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Die DDR kündigt am 9.10 1980 eine zu dem 13.10 in Kraft tretende Änderung an. Demnach müssen nun 25,00 DM pro Person und Tag umgetauscht werden, zwischen den Reisezielen (DDR bzw. Ost-Berlin) werden nicht mehr unterschieden, auch Rentner müssen den vollen Satz wieder tauschen. Für Personen unter 16 Jahren muss fortan ein ermäßigter Satz in Höhe von 6,50 DM getauscht werden, Kinder unter sechs Jahren sind zusätzlich vom Mindestumtausch befreit.
Empört über die Maßnahme der DDR zeigte sich damals vor allem die oppositonelle CDU/CSU in der Bundesrepublik. Sie vermutete eine Wahlkampfhilfe der DDR für die Sozialliberale Koalition. Denn nach Meinung der Opposition hätte die DDR bereits seit längerer Zeit eins Ziel zur Anhebung der Sätze gehabt, diese jedoch bewusst erst Tage nach der am 5.10 abgehaltenen Bundestagswahl angekündigt, um nicht Einfluss auf die Wahlen nehmen zu müssen.
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Ab dem 15.09 sind nun wieder Kinder unter 16 Jahren von den Regelungen ausgenommen.
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Der Umtauschsatz für Rentner wird zu dem 1.08 auf 15,00 DM gesenkt.
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Im Rahmen der Wende in der DDR (erstmals war es mit der Maueröffnung am 9.11 1989 für DDR-Bürger einfacher als für Bundesbürger in den jeweils anderen Teil Deutschlands zu reisen) wurden zu dem 24.12 die Mindestumtauschregelungen außer Kraft gesetzt.
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